Themen und Freizeitpark                              HUMANE LandWIRTSCHAFT Frasdorf  n.e.V.        - TFP - HuLaWi -

Status des Projektes: 

 

- Nicht eingetragener Verein (n.e.V.) 

  Mitgliederstruktur: 

  -Vollmitglieder mit aktiv verantwortlicher  Funktion 

  -Fördermitglieder /SoLaWi Mitglieder als Jahresmitgleidschaft mit automatischer

   Verlängerungsoption

  -Tagesmitgliedschaften für Veranstaltungen, Events, Seminare.

 

Alle Aktivitäten der Voll- und Fördermitglieder erfolgen jeweils unter den rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen eines geschlossenen Nutzerkreises. 

Wirtschaftlich relevante oder gewinnorientierte Beätigung stehen nicht im Focus des Vereines. 

Sofern aus der Betätigung im Bereich der communitiybasierten Solidarischen Landwirtschaft vermarktbare Überschüsse entstehen, so werden diese auf Basis entsprechender buchhalterischer Gepflogenheiten erfasst und in Form steuerlich relevanter Einnahmen-/Ausgaben-Rechnungen behandelt. 

Hierfür verantwortlich ist der Vorstand.

Stauten : 

Satzung
HuLaWi - Satzung. Dez2021.pdf
PDF-Dokument [294.8 KB]

Beitrittsmodalitäten  TFP HuLaWI neV. 

Mitgliedsantrag

 

Leistungsverrechnung im geschlossenen Nutzerkreis. 

 

Die Gutschein-Leistungsverrechnungseinheit 1 GeCU (Gemeinschafts-Cupon-Unit) entspricht 1 €


Alle Leistungen, die von registrierten Fördermitgliedern in den geschlossenen Nutzerkreis der Projekte der HUMANEN LandWIRTSCHAFT (HuLaWi) eingebracht werden, wie

- Mitgliedsbeiträge

- monetär bewertbare Sachleistungen

- Arbeitsleistung in den HuLaWi-Gartenarealen

- Miet- oder leihweise zur Verfügung gestellte Werkzeuge/Maschinen

 

werden seitens HuLaWi den „investierenden“ Mitgliedern in Form von Warengutscheinen („GeCU“) im Verhältniswert 1 € = 1 GeCU zur Wertaufbewahrung bis zur Einlösung in Papierform unmittelbar nach Erbringung der Leistung gegen Erhaltsquittung ausgehändigt oder auf ein softwarebasiertes Leistungsverrechnungskonto

(künftig vorgesehen) gutgeschrieben.

Diese Warengutscheine können ab saisonalem Erntebeginn gegen entprechende Ernteerträge aus  dem HuLaWi Garten eingelöst werden.

Ernteerträge können an entsprechend bekanntgegebenen wöchentlichen Selbst-Ernte-/Abholtagen im HuLaWi-Gartenareal oder an entsprechenden Wochenmarktständen von den ernteberechtigten HuLaWi-Mitgliedern gegen Hinterlegung entsprechender Gutscheine oder Bargeld (€) abgeholt werden.

Als Verrechnungsgrundlage „Ware gegen Gutscheine“ dient der regional übliche BIO-Gemüse Marktpreis in €.

Die Akzeptanz der Warengutscheine als Entgelt für abgeholte Ware obliegt dem örtlich anwesenden HuLaWi-Admin-/Markt-Team.

Bei seitens HuLaWi disponilblem Warenangebot auf Einkaufs- oder Weiterverarbeitungsbasis bilden i.d.R. Mischpreise in €/GeCU die entsprechende Angebotsgrundlage.

 

Wichtige Hinweise zum HuLaWi-Leistungsverrechnungssystem (GeCU) im geschlossenen Nutzerkreis

 

1. GeCU´s (Gemeinschafts-Cupon-Unit) sind KEIN Ersatz oder Äquivalent zu bestehenden Geld- und Währungssystemen

 

2. GeCU´s dienen primär zur internen Verrechnung von Leistungen in geschlossenen Nutzerkreis des HuLaWi neV im Rahmen persönlichen oder familiären Eigenbedarfes der registrierten Mitglieder. 

 

3. Sofern durch vereinsinterne Betätigungen seitens eines Mitgliedes gewerberechtlich relevante Betätigungen oder Umsätze (z.B. Vermarktung von überschüssigen Gemüsebeständen) entstehen, so sind diese in jedem Falle auch analog steuer- und gewerbrechtlicher Modalitäten zu behandeln, entsprechend geltender Richtlinien zu erfassen und zu deklarieren - AUCH seitens des HuLaWi neV.!  

Das GeCULeistungsverrechnungssstem stellt KEINE Regionalwährung, Cryptocurrency oder alternatives Geldform  dar!

 

4.GeCu (gegen Leistungsinput in den Verein erhaltene analoge oder virtuelle Gutscheine) können NICHT in Geld oder Währungen (€/$ etc) der etablierten Wirtschaft getauscht werden. Primäre Funktion des Systems der Verbuchung von in den Verein eingebrachten Leistungen mit entsprechenden Zeiteinheiten und Gutscheinen ist die Einlösung der "GeCU-" Guthaben gegen Gemüse-/Warenentnahmen aus den HuLaWi Gärten. 

 

5. gemäß den konzeptionellen Vorgaben der finanzrechtlichen Aufsichsbehörde (Bafin) dürfen GeCU´s Zeiteiheiten und Gutscheine NUR im geschlossenen Nutzerkreis des ausgebenden HuLaWi-Vereines oder direkt bei HuLaWi als Mitglied registrierten Partnerorganisationen eingelöst werden.

 

Änderungen der vorgenannten Funktionen und Modalitäten des Forumsinternen Leistungsverrechnungssystems „GeCU“ sind vorbehalten und werden bei Änderungen auf dieser Homepage veröffentlicht.

 

Aktueller Stand: Dezember 2021

 

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